FAQ

Häufig gestellte Fragen!

Wir möchten Ihnen gerne schnell und unkompliziert Antworten auf Ihre Fragen geben. Deshalb haben wir einige Fragen, die häufig gestellt werden, zusammengefasst.

Sie konnten keine Antwort auf Ihre Frage finden? Selbstverständlich besprechen wir Ihr Anliegen mit Ihnen per Mail, telefonisch oder persönlich vor Ort in unserer Geschäftsstelle.

Mietvertrag/ Wohnungskündigung

Alle Mitteilungen, die eine Änderung des Vertrages nach sich ziehen sollen, müssen schriftlich eingereicht werden. Ändert sich z.B. der Name eines Vertragspartners oder soll ein Vertragspartner aus dem Vertrag entlassen werden, so benötigen wir dies in Schriftform.

Reparatur

Nebenkosten

Sonstiges