
FAQ
Häufig gestellte Fragen!
Wir möchten Ihnen gerne schnell und unkompliziert Antworten auf Ihre Fragen geben. Deshalb haben wir einige Fragen, die häufig gestellt werden, zusammengefasst.
Sie konnten keine Antwort auf Ihre Frage finden? Selbstverständlich besprechen wir Ihr Anliegen mit Ihnen per Mail, telefonisch oder persönlich vor Ort in unserer Geschäftsstelle.
Mietvertrag/ Wohnungskündigung
Alle Mitteilungen, die eine Änderung des Vertrages nach sich ziehen sollen, müssen schriftlich eingereicht werden. Ändert sich z.B. der Name eines Vertragspartners oder soll ein Vertragspartner aus dem Vertrag entlassen werden, so benötigen wir dies in Schriftform.
Das Mietrecht sieht für Mietverträge, die für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr geschlossen werden, die Schriftform vor. Sie wollen kündigen? Schade - das bedauern wir sehr. Bitte reichen Sie uns eine von allen Vertragspartnern unterschriebene Kündigung ein. Sollte eine Unterschrift fehlen, ist die Kündigung formell unwirksam.
Als Mieter kann man seine Wohnung in der Regel mit einer gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen. Man muss bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats kündigen, damit dieser Monat noch zur Frist zählt.
Die Kündigung muss schriftlich mit Originalunterschrift bei uns eingehen. Gerne können Sie diese vorab per Mail oder Fax übersenden. Für die Kündigungsfrist ist das Eingangsdatum des Briefes entscheidend, nicht das Absendedatum oder der Poststempel. Also bitte rechtzeitig losschicken!
Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Das bedeutet: Sobald ihre Kündigung bei uns eingegangen ist, kann diese nicht mehr zurückgenommen werden.
Sollten wir eine hiervon abweichende individuelle Regelung mit Ihnen treffen, so ist dies mindestens von folgenden Voraussetzungen abhängig:
- Es liegt noch keine Weitervermietung vor
- Es liegen keine Mietrückstände vor
- Es gibt keine anderweitigen Punkte, welche dagegen sprechen
Bitte beachten: Die Vereinbarung einer Kündigungsrücknahme ist kein Regelfall und bedarf immer der individuellen Absprache zwischen Mieter und Vermieter.
Als Erbe treten Sie in alle Rechte und Pflichten des bestehenden Mietverhältnisses ein. In diesem Fall können Sie mit gesetzlicher Frist kündigen (Hinweis unter "Wohnungskündigung"). Bereits bestehende Forderungen oder zukünftige Forderungen gehen auf Sie über. Bitte senden Sie uns zusätzlich zur Kündigung eine Vollmacht zu. Die Kündigung muss auch hier schriftlich eingereicht werden.
Reparatur
Sie können Ihre Reparatur in unserem Mieterportal, telefonisch oder per Mail anmelden.
Telefon: 03606-66930
per Mail: kontakt@kowo-obereichsfeld.de
Nebenkosten
Die Betriebskostenabrechnung muss spätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden. Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr vom 01.01.-31.12. Wir stellen die Betriebskostenabrechnung in der Regel im Sommer nach dem Abrechnungszeitraum zu. (Juli/August)
Aktuell werden stetige Preiserhöhungen diverser Rohstoffe und Konsumgüter im alltäglichen Leben wahrgenommen. Man geht davon aus, dass diese Preise langfristig das neue Niveau halten werden. Daher bitten wir Sie, diese erhöhten Energiekosten in Ihre persönliche finanzielle Situation einzukalkulieren um eventuellen finanziellen Engpässen entgegenzuwirken.
Die Müllentsorgung im Landkreis Eichsfeld wird von der EW Entsorgung vorgenommen. Die Entsorgung von Glas und Papier/Pappe findet in der Regel an Sammelplätzen statt und ist kostenfrei. Die Abholung der Gelben Säcke erfolgt ebenfalls kostenlos. Die Entsorgung des Restmülls erfolgt auf Basis der Gebührensatzung des Landkreises Eichsfeld. Die EW Entsorgung führt die Entsorgung durch und erstellt die Abrechnungen.
Sonstiges
Diese Bescheinigung benötigen Sie immer in aktueller Form, wenn Sie Leistungen (z.B. ALG II) beantragen möchten. Sie gibt Auskunft über Ihre Unterkunftskosten. Schreiben Sie eine kurze Mail an mieterbetreuung@kowo-obereichsfeld.de. Sie erhalten diese ausgefüllt von uns zurück.
Eine Mieterin ärgert sich weil Ihr Nachbar jede Nacht duscht. Doch er ist Koch, muss sich abends nach der Arbeit reinigen und merkt gar nicht, dass er die Nachbarn stört. Solche oder ähnliche Fälle werden bei uns häufig gemeldet. Oft kann der Vermieter aber gar nicht helfen - Duschen zum Beispiel ist rund um die Uhr erlaubt.
Daher die Bitte: Wenn Sie im Haus etwas ärgert, dann reden Sie miteinander! Legen Sie ruhig und sachlich Ihr Anliegen dar und suchen Sie gemeinsam eine Lösung. Die allermeisten Streitigkeiten lassen sich auf die Weise beilegen. Wenn nicht, können Sie sich natürlich an uns wenden.
Die Anmeldung des Sperrmülls erfolgt online oder mit einer sogenannten Spermüllkarte bei der EW Entsorgung. Hierzu benötigen Sie die Kundennummer Ihres Wohnhauses. Diese können Sie gerne bei uns telefonisch (03606-66390 oder per Mail (mieterbetreuung@kowo-obereichsfeld.de) erfragen.
Bitte senden Sie uns alle Beschwerden schriftlich. Aufgrund von telefonischen Aussagen können wir in der Regel keine sinnvollen Maßnahmen ergreifen. Ein aussagefähiges Protokoll mit Angaben zu Art, Dauer, Uhrzeit und Qualität der Störungen hilft uns sehr bei der weiteren Bearbeitung Ihrer Anliegen.
Ändert sich Ihre Bankverbindung oder wünschen Sie künftig einen Lastschrifteinzug, dann teilen Sie uns dieses bitte schriftlich mit.
Tierhaltung in der Wohnung ist genehmigungspflichtig. Ausnahme können Kleintiere sein - diese sind in der Regel nicht genehmigungspflichtig. (Zierfische, Vögel, Hamster, etc.)
Voraussetzung für die Kleintierhaltung : Artgerechte Haltung der Kleintiere in üblicher Zahl. Hunde und Katzen unterliegen dem Genehmigungsvorbehalt des Vermieters.Es kann zwingende Gründe geben, die Zustimmung zur Tierhaltung zu verweigern.