Ablauf Forderungsmanagement
Kommunale Wohnungsgesellschaft Obereichsfeld mbH Registergericht AG Jena: HRB 400 160
1. Anwendungsbereich
Diese Grundsätze regeln ausschließlich das Forderungsmanagement der Kommunalen Wohnungsgesellschaft Obereichsfeld mbH, Wilhelmstraße 102, 37308 Heilbad Heiligenstadt (nachfolgend „Unternehmen“) gegenüber Mietern und sonstigen Schuldnern im Rahmen bestehender Vertragsverhältnisse.
2. Rechtsgrundlage der Forderungen
Grundlage sämtlicher Forderungen sind die jeweils bestehenden Miet-, Nutzungs- oder sonstigen Verträge sowie gesetzliche Ansprüche. Diese Regeln begründen keine eigenständigen Zahlungsansprüche.
3. Zahlungsabwicklung
Das Unternehmen ist berechtigt, zur Abwicklung offener Forderungen externe Zahlungsdienstleister und technische Systeme einzusetzen. Zahlungen können – abhängig von der jeweiligen Ausgestaltung – über verschiedene Zahlungsarten (z. B. Überweisung, Lastschrift, Kreditkarte, PayPal, Klarna oder vergleichbare Verfahren) erfolgen.
4. Einschaltung Dritter
Das Unternehmen ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung des Forderungsmanagements zu beauftragen, insbesondere Zahlungsdienstleister, Inkassodienstleister oder technische Plattformbetreiber. Eine Abtretung der Forderung erfolgt hierdurch nicht, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
5. Fälligkeit und Verzug
Forderungen sind zu den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs ist das Unternehmen berechtigt, gesetzlich zulässige Verzugszinsen sowie Verzugskosten geltend zu machen und weitere Maßnahmen des Forderungsmanagements einzuleiten.
6. Datenverarbeitung
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Soweit zur Zahlungsabwicklung oder zum Forderungsmanagement erforderlich, können Daten an beauftragte Dienstleister übermittelt werden.
7. Haftung
Das Unternehmen haftet im Rahmen des Forderungsmanagements nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, soweit gesetzlich zulässig. Eine Haftung für das Verhalten beauftragter Zahlungsdienstleister richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Heilbad Heiligenstadt, den 12. Januar 2026